Pressemitteilung vom 04.02.2022
Ab Montag FFP2-Maskenpflicht in der Kreisverwaltung
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GesundheitCorona
Ab kommenden Montag (7. Februar 2022) müssen Besucherinnen und Besucher der Lüneburger Kreisverwaltung eine FFP2-Maske tragen. Außerdem benötigen sie einen 3G-Nachweis, müssen also vollständig geimpft, genesen oder zumindest aktuell getestet sein. Diese Regel gilt bereits seit November 2021. Damit will der Landkreis Lüneburg Besucherinnen und Besucher sowie Mitarbeitende besser vor der Omikron-Variante schützen.
FFP2-Masken sind niedersachsenweit bereits seit einiger Zeit Pflicht beim Einkauf im Einzelhandel. Mehr Informationen zum Coronavirus in der Region gibt es unter corona.landkreis-lueneburg.de.
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Landkreis Lüneburg
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Katrin Holzmann
Pressesprecherin, Büro des Landrates, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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