Neustarthilfe 2022: Solo-selbständige Kulturschaffende können Unterstützung beantragen
Ausgefallene Auftritte und Konzerte: Die Corona-Pandemie hat den Kulturbereich nach wie vor im Griff. Einnahmen fallen teilweise oder sogar vollständig aus. Um Betroffene zu unterstützen, macht der Fachdienst Bildung und Kultur des Landkreises Lüneburg nun auf die Neustarthilfe 2022 aufmerksam.
Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und dem Bundesfinanzministerium ausgerufene Förderung richtet sich an Personen, die coronabedingte Umsatzeinbußen verzeichnen, aufgrund geringer Fixkosten aber kaum von der Überbrückungshilfe IV profitieren. Wie bisher können neben Solo-Selbständigen aller Kunstbereiche - mit oder ohne Personengesellschaften – auch kurz befristet Beschäftigte in den Darstellenden Künsten, unständig Beschäftigte aller Branchen sowie Kapitalgesellschaften und Genossenschaften antragsberechtigt sein.
Die Neustarthilfe 2022 gilt für die Monate Januar bis März 2022. Die maximale Förderung beträgt 4.500 Euro. Voraussetzung ist, dass coronabedingte Umsatzausfälle zu verzeichnen sind. Die Neustarthilfe wird als Vorschuss in monatlichen Raten von 1.500 Euro gezahlt und nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Die Antragsfrist für Erstanträge endet am 30.04.2022.
Weitere Informationen zur Neustarthilfe 2022 gibt es im Internet unter:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html
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