Biotope im Landkreis Lüneburg: Für den Erhalt wertvoller Lebensräume von Tieren und Pflanzen
Für Menschen sind es schöne grüne Flächen, Teiche oder Erholungsbereiche, für Tiere und Pflanze bieten sie wichtigen Lebensraum: Im Landkreis Lüneburg befinden sich tausende gesetzlich geschützte Biotope. Weil sie von Flora und Fauna geprägt sind und wichtige Rückzugsräume für wildlebende Tiere und Pflanzen bilden, appelliert der Fachdienst Umwelt des Landkreises Lüneburg an den Schutz und Erhalt der Biotope. „Unser Ziel ist es, die Biotope und ihre Lage bekannt zu machen. Nur wenn Eigentümerinnen und Eigentümer diese wertvollen Lebensräume auch kennen, können sie an deren Schutz und Erhalt mitwirken“, sagt Stefan Bartscht, Fachdienstleiter Umwelt. Deshalb sind nun Briefe an rund 1.200 Haushalte mit einem Biotop auf ihrem Grundstück versendet worden. Gleichzeitig werden die Flächen formell am 10. Juli 2023 öffentlich im Amtsblatt bekannt gemacht.
„Die Schreiben dienen lediglich zur Information, sie sind keine Anweisung oder Verordnung“, betont die Fachdienstleitung. Denn die Biotope sind bereits gesetzlich automatisch geschützt, nicht erst durch die Bekanntgabe. Ob lebendige Bachläufe, Heideflächen, Feuchtwiesen oder alte Bäume - zu finden sind die Biotope unter www.landkreis-lueneburg.de/biotope. Interessierte finden neben den Standorten auf der Seite auch Tipps und Hinweise zur Pflege der Biotope. „Wer Biotope pflegt und bewahrt, hilft damit die Arten- und Strukturvielfalt in unserer Landschaft zu schützen. Dafür bedanken wir uns ganz herzlich“ sagt Stefan Bartscht. Umgekehrt gilt: Wird ein Biotop mutwillig zerstört, muss mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 50.000 Euro gerechnet werden.
Hintergrund:
Aufgrund ihrer besonderen Bedeutung für den Naturschutz, werden Biotope regelmäßig kartiert. Der Landkreis Lüneburg vergibt diese Aufgabe an Büros. Die Kartierer sind dafür nicht in privaten Gärten unterwegs. Die meisten Flächen liegen in der freien Landschaft und dürfen ohnehin betreten werden. Der Landkreis Lüneburg ist dazu verpflichtet, die Eintragung der geschützten Biotope in das Verzeichnis an die betroffenen Grundstückseigentümer zu übermitteln. Aufgrund der hohen Anzahl an Biotopen geschieht die Bekanntgabe öffentlich im Amtsblatt des Landkreises. Die genaue Lage der gesetzlich geschützten Biotope beim vom Landkreis Lüneburg geführten Verzeichnis – auch für die Gebietsteile A und B, außer Gebietsteil C des Biosphärenreservates – kann im Internet bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Lüneburg und im Geoportal unter www.landkreis-lueneburg.de/karte eingesehen werden.
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