Jetzt auch online: Belehrungen zum Infektionsschutzgesetz
(lk/ge) Ab dem 10. Januar 2022 bietet das Gesundheitsamt des Landkreises Lüneburg für Tätige im Gastronomie- und Lebensmittelbereich Belehrungen zum Infektionsschutzgesetz auch in digitaler Form an. Das Angebot in Präsenz bleibt unter Vorlagen bestehen.
Wer an einer Online-Belehrung teilnehmen möchte, kann einen Antrag unter: https://www.navo.niedersachsen.de/navo2/go/a/1120?c=bc stellen. Nach dem Starten des Online-Antrages und der Durchführung der Online-Belehrung wird eine Gebühr von 26,00 Euro fällig.
Für die Infektionsschutzbelehrungen vor Ort gelten aufgrund der Corona-Pandemie folgende Regeln: Um die Abstände einzuhalten, kann nur eine bestimmte Anzahl an Personen an einer Belehrung teilnehmen. Interessierte müssen sich vorab telefonisch unter der Nummer +49 4131 26-1470 anmelden. Die Termine sind jeden Donnerstag um 14:30 Uhr und jeden Freitag um 08:30 Uhr. Wer bereits einen Präsenztermin vereinbart hat und nun das Online-Angebot wahrnehmen möchte, kann diesen unter der oben genannten Nummer wieder absagen.
Weitere Informationen zum Infektionsschutzgesetz gibt es online unter www.landkreis-lueneburg.de/infektionsschutzbelehrung
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