Blauzungenkrankheit tritt im Landkreis Ammerland auf – mit Folgen für den Landkreis Lüneburg
In einem Betrieb im Landkreis Ammerland ist bei einem Schaf die Blauzungenkrankheit festgestellt worden. Das bestätigte am Mittwoch (25. Oktober 2023) das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium. Diese Krankheit ist für Menschen ungefährlich, auch ein Verzehr von tierischen Lebensmitteln ist ohne Bedenken möglich. Für Halter von Wiederkäuern im Landkreis Lüneburg bedeutet der bestätigte Fall im Landkreis Ammerland allerdings Einschränkungen, da ganz Niedersachsen nun nicht mehr als Blauzungenkrankheit-freies Gebiet gilt.
Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine virusbedingte Krankheit, die nur Wiederkäuer betrifft. Sie wird nicht direkt von Tier zu Tier, sondern über blutsaugende Mücken, sogenannte Gnitzen, übertragen. Durch den Ausbruch in Niedersachsen verliert das gesamte Bundesland den sogenannten Freiheitsstatus für die Blauzungenkrankheit. Das bedeutet: Der Handel mit Tieren, die sich infizieren könnten – also Schafe, Rinder, Ziegen und andere Wiederkäuer – ist nur unter strengen Auflagen möglich. So müssen diese Tiere beim Transport in seuchenfreie Gebiete auf eine Infektion untersucht und mit Mitteln zur Abwehr von Gnitzen behandelt werden. Ziel der Maßnahmen ist es, dass bereits befallene Tiere das Virus oder die Mücken nicht weitertragen. Eine Liste mit Bestimmungen für den Transport wird das Ministerium für Landwirtschaft voraussichtlich im Laufe des Wochenendes veröffentlichen.
Die Auflagen gelten solange, bis Niedersachsen den Freiheitsstatus wiedererlangt hat. Dafür ist es entweder erforderlich, dass alle Tiere gegen die Blauzungenkrankheit geimpft werden oder dass in ganz Niedersachsen zwei Jahre lang keine Fälle von Blauzungenkrankheit mehr auftreten. Einen zugelassenen Impfstoff gegen die aktuell nachgewiesene Virusvariante der Blauzungenkrankheit gibt es allerdings noch nicht.
Hintergrund
Nachdem das Virus der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 Anfang September in Schaf haltenden Betrieben in den Niederlanden festgestellt wurde, hatte das Landwirtschaftsministerium (ML) das weitere Verfahren gemeinsam mit den weiteren angrenzenden Bundesländern sowie dem Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) und dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) abgestimmt. Das ML hat daraufhin die kommunalen Veterinärbehörden, Verbände und Tierärzte um erhöhte Aufmerksamkeit bei klinischen Erscheinungen bei Rindern, Schafen und Ziegen, die auf Infektionen mit dem Virus der Blauzungenkrankheit hinweisen können, sowie gegebenenfalls um labordiagnostische Abklärung gebeten. Am 13. Oktober wurde das Virus der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 erstmals in Deutschland bei einem Schaf in Nordrhein-Westfalen nachgewiesen.
Bei dem jetzt betroffenen Betrieb in Niedersachsen handelt es sich um eine Hobbyhaltung mit etwa 30 Schafen, der auf der Grundlage des EU-Tiergesundheitsrechtes gesperrt wurde. Derzeit dürfen also beispielsweise keine Tiere aus dem Bestand in andere Haltungen transportiert werden. Die weiteren Tiere zeigten keine Symptome. Auch einen weiteren amtlichen Verdacht gibt es derzeit in Niedersachsen nicht. Es handelt sich um den ersten Nachweis der Blauzungenkrankheit in Niedersachsen seit dem 13. September 2009.
Weitere Informationen sowie die derzeitige Verbreitung in Europa finden Sie unter: https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/anzeigepflichtige_tierseuchen/klauentiere/blauzungenkrankheit/blauzungenkrankheit-21712.html
Das Veterinäramt des Landkreises Lüneburg ist unter veterinaeramt@landkreis-lueneburg.de oder der Telefonnummer 04131/26-1413 erreichbar.
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