Kein ungesteuerter Windenergie-Ausbau: Ausschuss beschließt Vorschlag mit reduziertem Waldanteil
(lk) Der Landkreis Lüneburg soll in Zukunft deutlich mehr Flächen für Windkraft bereitstellen – das verlangt das Land Niedersachsen. Heute (5. Juni 2024) beschloss der Ausschuss für Raumordnung bei einer Gegenstimme und drei Enthaltungen einen neuen Vorschlag der Kreisverwaltung, der dieses Ziel erreicht, aber weniger Flächen in Wäldern als Windenergiegebiete ausweist. „Damit werden viele im Verfahren eingebrachte Belange abgewogen und gleichzeitig die Vorgabe des Landes Niedersachsen, bis 2027 etwa 3 Prozent der Landkreisfläche für Windenergie zur Verfügung zu stellen, erreicht“, erklärte Kreisrätin Sigrid Vossers vor den Ausschussmitgliedern und zahlreichen Vertreterinnen und Vertretern von Bürgerinitiativen, die ebenfalls zum Ausschuss gekommen waren. Vorangegangen waren Beratungen zwischen Kreisverwaltung und Vertretern des Kreistages, wie sich das Ziel der Energiewende mit dem Schutz der Umwelt kombinieren lässt. Dabei wurde über alle nach festgelegten Kriterien geeigneten Flächen beraten.
Das Niedersächsische Windenergieflächenbedarfsgesetz (NWindG) weist den einzelnen Landkreisen zu, wie viel Prozent der gesamten Landkreisfläche für die Windenergie zur Verfügung gestellt ausgewiesen werden sollen. Für den Landkreis Lüneburg sind dies 3,09 Prozent bis zum 31. Dezember 2027 und 4,0 Prozent bis zum 31. Dezember 2032. Dieser Wert, mit zwei anderen Landkreisen der höchste in Niedersachsen, wird vom Land mit dem großen Anteil an Waldflächen im Landkreis begründet. Dadurch könnten sich im Landkreis künftig fünf Mal so viele Windräder drehen wie jetzt. Nur wenn der Landkreis Lüneburg die möglichen Flächen dafür im Regionalen Raumordnungsprogramm ausweist, gibt es die Möglichkeit, die Interessen der Menschen vor Ort einzubringen. Wird kein entsprechendes Raumordnungsprogram beschlossen oder erreicht das Raumordnungsprogramm die Flächenziele des Landes Niedersachsen nicht, dann droht ein ungesteuerter Ausbau der Windenergie im gesamten Landkreis Lüneburg. Daher enthält der beschlossene Entwurf mit 3,23 Prozent auch einen Puffer, um im Falle eventueller Klagen nicht unter die Schwelle von 3,09 Prozent zu rutschen.
„Ohne die Einbeziehung von Waldflächen für die Windenergienutzung lässt sich der geforderte Flächenanteil von 4 Prozent im Landkreis Lüneburg nicht oder nur durch erheblich höhere Belastungen der Menschen in der Region realisieren“, so Lena Lampe, Fachdienstleiterin für Regional- und Bauleitplanung. Der beschlossene Vorschlag bildet aus Sicht der Verwaltung und des Ausschusses die verschiedenen Interessen so gut wie möglich ab: Abstände zur Wohnbebauung, die deutlich größer sind als der gesetzliche Mindestabstand, freie Sichtachsen von den Ortschaften aus und natürlich den Schutz von Natur und Umwelt.
Weitere Informationen zum Thema finden sich unter www.landkreis-lueneburg.de/regionalplanung.
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