Landkreis Lüneburg erweitert Regeln zur Feldberegnung: Beregnung bei Windgeschwindigkeiten über 7 m/s und Temperaturen ab 28 Grad untersagt
Mit Beginn der Beregnungssaison erweitert der Landkreis Lüneburg die geltenden Regelungen zur Feldberegnung. Ab dem 24. Juni 2026 ist die Beregnung landwirtschaftlicher Flächen nicht nur bei Windgeschwindigkeiten von mehr als 7 Metern pro Sekunde untersagt, sondern auch tagsüber (von 10 Uhr bis 22 Uhr) bei Temperaturen ab 28 Grad Celsius. Ziel ist es, die knappe Ressource Wasser effizient einzusetzen und das Grundwasser nachhaltig zu schützen.
Bereits seit 2021 gilt im Landkreis Lüneburg eine Allgemeinverfügung, die die Feldberegnung bei Windgeschwindigkeiten über 7 m/s untersagt. Dadurch soll verhindert werden, dass Wasser durch Verwehungen auf andere Flächen gelangt und nicht zielgerichtet eingesetzt werden kann sowie ein nennenswerter Anteil des Wassers verdunstet, bevor es am Boden ankommt. Diese Regelung wird nun um einen Temperaturgrenzwert erweitert.
Hintergrund sind die anhaltenden Herausforderungen bei der Grundwasserneubildung. „Vor allem nach den trockenen Jahren 2018, 2019 und 2020 konnten sich die Grundwasserkörper nicht vollständig erholen. Um das Grundwasser langfristig zu schützen, muss auch die Feldberegnung möglichst effizient und verantwortungsbewusst erfolgen“, erklärt Michael Loch von der unteren Wasserbehörde des Landkreises Lüneburg.
Ohnehin untersagt ist außerdem das Beregnen außerhalb der landwirtschaftlichen Nutzflächen. Dies dient nicht nur dem Schutz der Wasserressourcen, sondern auch der Sicherheit von Menschen, Tieren und Pflanzen. „Insbesondere auf Straßen können unbeabsichtigt beregnete Flächen zu gefährlichen Situationen für Verkehrsteilnehmende führen“, so Michael Loch.
Die Allgemeinverfügung gilt unbefristet und für das gesamte Gebiet des Landkreises Lüneburg mit Ausnahme der Hansestadt Lüneburg. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit Bußgeldern belegt werden.
Um zu erfahren, welche Windgeschwindigkeiten herrschen und ob sie beregnen dürfen, sollten sich Landwirte an den Werten der Messstellen orientieren, die sie über das DWD-Portal auf www.lwk-niedersachsen.de kostenlos abrufen können.
Alle Informationen auf einen Blick
Wir helfen Ihnen weiter!
Die neuesten Pressemitteilungen
Melden Sie sich zu unserem Newsletter an
Allgemeine Kontaktmöglichkeiten
Persönlich
Infothek
Am Grallwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg
Mo-Do
Fr
07:30 Uhr bis 16:30 Uhr
07:30 Uhr bis 12:30 Uhr

