Meldepflicht ans Gesundheitsamt entfällt: Arztpraxen müssen Impfstand ihrer Mitarbeitenden nicht mehr melden

(lk/ho) Bislang mussten Arztpraxen dem Gesundheitsamt alle zwei Wochen in anonymisierter Form Angaben zum Impfstand (SARS-CoV-2-Impfung) der in der Praxis beschäftigten Personen übermitteln. Diese zweiwöchentliche Meldepflicht entfällt ab sofort. Die Daten müssen aber weiterhin erfasst werden und auf Verlangen vorgelegt werden.
Voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen – also Pflegeheime und Tagespflegen – sind weiterhin verpflichtet, der zuständigen Behörde monatlich Angaben zum Anteil der Personen, die gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft sind, in anonymisierter Form zu übermitteln. Dies gilt sowohl für die in der Einrichtung Beschäftigten, als auch für die Bewohnerinnen und Bewohner bzw. die in der Einrichtung betreuten oder gepflegten Personen.
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