Nachwuchs in der Natur schützen: Hunde ab 1. April an die Leine nehmen
Der Frühling lockt die Menschen in die Natur – und gleichzeitig bekommen viele Tiere jetzt ihren Nachwuchs. Deswegen gibt es die Brut- und Setzzeit: Vom 1. April bis 15. Juli 2023 gilt ein besonderer Schutz für Vogelküken und andere wildlebende Tierkinder. Das bedeutet, Hunde müssen in diesem Zeitraum im Wald und der übrigen freien Landschaft, also den dazugehörigen Wegen und Gewässern, zwingend an der Leine geführt werden. In Naturschutzgebieten sind Hunde das gesamte Jahr an der Leine zu halten, um die besonders sensible Natur zu schützen. Weitere Verhaltenstipps gibt es unter www.landkreis-lueneburg.de/verhaltenstipps-in-der-natur. Dort finden Hundebesitzende auch einen ausführlichen Flyer zum Verhalten in der Brut- und Setzzeit.
Freilaufende Hunde können viel Stress für die Tierwelt bedeuten: Tiere, die ihre Jungen aufziehen oder ruhige Orte dafür suchen, reagieren äußerst empfindlich auf Störungen. Dabei geht es nicht nur darum, dass Hunde im schlimmsten Fall wildlebende Tiere verfolgen oder sogar verletzen. Selbst wenn sie abseits der Wege laut sind und das Unterholz durchstöbern, verschrecken sie Muttertiere. Oder sie schnüffeln an einem Rehkitz, was dazu führen kann, dass die Jungtiere von ihren Müttern verstoßen werden und folglich verhungern oder erfrieren. Daher appelliert Maike Mangelsdorf vom Fachdienst Umwelt des Landkreises Lüneburg: „Bitte verhalten Sie sich rücksichtsvoll gegenüber der Natur – was wir schätzen, müssen wir auch schützen. Wenn es keinen Nachwuchs gibt, stirbt eine Art aus. Deshalb ist es gelebter Artenschutz, wenn Hunde in Feld, Wald und Wiese an der Leine geführt werden.“ Die Nichteinhaltung der Leinenpflicht gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Hilfestellung und mehr Informationen geben auch die Landschaftswarte des Landkreises, die in den stadtnahen Naturschutzgebieten rund um Lüneburg unterwegs sind. Sie behalten die Anleinpflicht und andere Regelungen für den Artenschutz im Blick. Sie sind aber auch gute Ansprechpartner – und mit ihren blauen Landkreis-Westen schon von weitem leicht erkennbar. Damit die Tier- und Pflanzenwelt intakt bleibt, spricht die Wacht auch Spaziergängerinnen und Spaziergänger an und informiert über die regionale Flora und Fauna.
In Naturschutzgebieten gilt das ganze Jahr über: Hunde gehören an die Leine. Der Landkreis Lüneburg hat folgende Naturschutzgebiete ausgewiesen: Barnstedt-Melbecker Bach, Bennerstedt, Bültenmoor, Dieksbeck, Dümpel an der Landwehr, Elbniederung von Hohnstorf bis Artlenburg, Fehlingsbleck, Hasenburger Bachtal, Hohes Holz mit Ketzheide und Gewässern, Kalkberg, Lüneburger Ilmenauniederung mit Tiergarten, Schierbruch und Forellenbachtal, Streitmoor, Wittsaal. Sie sind vor Ort ausgeschildert und an vielen Tagen von Naturschutzwarten betreut.
Weitere Informationen zu den Naturschutzgebieten finden Interessierte unter www.landkreis-lueneburg.de/naturschutzgebiete und zu den Verhaltenstipps in der Natur unter www.landkreis-lueneburg.de/verhaltenstipps-in-der-natur
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