Neuhauser Deichverband: Unterlagen zur Neugründung sind erstellt und liegen aus
Hochwasserschutz an der Elbe: Die Neugründung des Neuhauser Deichverband (NDV) nimmt weiter Form an. Nachdem die Satzung des Deichverbandes im Sommer 2023 vom Bundesverwaltungsgericht für nichtig erklärt wurde, liegen nun die neu erarbeiteten Gründungsunterlagen des NDV vor. Bis Freitag, 17. November 2023, können Bürgerinnen und Bürger beim Fachdienst Umwelt des Landkreises sowie in den Rathäusern der Gemeinde Amt Neuhaus und der Stadt Bleckede die Unterlagen einsehen. Voraussetzung ist, dass sie ein Grundstück im Verbandsgebiet entlang der Elbe besitzen. Um Hinweise und Kritik zu erörtern, lädt die Kreisverwaltung zu einer förmlichen Anhörung ein. Diese findet am Dienstag, 5. Dezember 2023 um 15 Uhr in der Sporthalle Neuhaus statt. Anträge oder Einwendungen können auch schriftlich bei der Stadt Bleckede, der Gemeinde Amt Neuhaus oder bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Lüneburg, sowie beim Termin selbst, eingereicht werden.
Warum der Deichverband so wichtig ist, erklärt Stefan Bartscht, Fachdienstleiter Umwelt des Landkreises Lüneburg: „Wenn ein Hochwasser droht, müssen die Bürgerinnen und Bürger mit ihrem Hab und Gut in Sicherheit sein. Das ist die Aufgabe des Deichverbandes.“ In Niedersachsen leisten die Bewohnerinnen und Bewohner bedrohter Gebiete an der Elbe mit Mitgliedszahlungen an den Deichverband einen wichtigen Beitrag zum Hochwasserschutz. „Dies bleibt auch nach der Neugründung so“, führt der Fachdienstleiter aus. Somit ergeben sich keine Änderungen. Die Beitragspflicht bleibt ebenso wie die vertrauten Ansprechpersonen beim Deichverband gleich. „Uns war es wichtig, die Aufträge und Mitarbeitenden halten und bezahlen zu können. Dies konnten wir über den Unterhaltungsverband sicherstellen“. Der parallel zum NDV agierende Unterhaltungsverband existiert auch nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts und konnte Aufträge, wie zum Beispiel zum Deichbau fortführen, sowie Mitarbeitende weiter beschäftigen. Zu einem späteren Zeitpunkt können beide Verbände wieder zusammengeführt werden.
Hintergrund
Aufgrund eines Formfehlers hatte das Bundesverwaltungsgericht die Satzung des Deichverbandes nach mehr als 30 Jahren Einsatz für den Hochwasserschutz für nichtig erklärt. Während der Sommerferien hatte der Landkreis Lüneburg daraufhin in kürzester Zeit gemeinsam mit dem Umweltministerium und der Geschäftsführung des Verbandes eine Lösung entwickelt, mit der Deiche und Gewässer im Amt Neuhaus weiterhin gepflegt und instandgesetzt werden können.
Weitere Informationen unter www.landkreis-lueneburg.de/hochwasserschutz.
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