Auch Minischweine und andere Hobby-Nutztiere müssen angemeldet werden
Es gibt einen neuen Trend: Kleine Schweine, sogenannte Minischweine, werden statt Hund oder Katze im Haushalt gehalten. Das ist nicht unproblematisch: Die Tiere müssen so gehalten werden, dass es ihrer Art entspricht und der Seuchenschutz gewährleistet ist. Denn: Sie unterliegen besonderen Tierschutz- und Tierseuchen-Vorschriften, teilt das Veterinäramt des Landkreises Lüneburg mit. Hobby-Nutztierhaltende sind zudem verpflichtet, ihre Tiere beim Veterinäramt anzumelden. Auslauf- und Freilandhaltungen sind anzuzeigen. Die ist vor allem vor dem Hintergrund möglicher Tierseuchen wichtig. Informationen zur Haltung von Minischweinen und den Registrierantrag gibt es unter www.landkreis-lueneburg.de/minischweine im Download-Bereich.
„Wir betrachten den aktuellen Trend skeptisch“, sagt Jochen Gronholz, Leiter des Veterinärwesens beim Landkreis Lüneburg. „Schweine, auch wenn sie klein sind, sind keine Kuscheltiere. Ihre Haltung lässt sich nicht mit der von Hunden oder Katzen vergleichen. Sie haben ganz andere Bedürfnisse. Man tut den Tieren keinen Gefallen, wenn man sie in der Wohnung hält und Gassi führt.“ Laut Tierschutzgesetz müssen Tiere angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht sein. Hinsichtlich Versorgung der Tiere, Platzbedarf, Einstreu, Beschäftigungsmöglichkeiten oder Bodenbeschaffenheit bietet die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung eine Orientierung über minimale Anforderungen.
Nicht nur aus Tierschutzsicht steht der Experte dem Minischwein-Trend kritisch gegenüber. Auswirkungen kann die Haltung nämlich auch auf die Verbreitung von bedeutenden Seuchen, zum Beispiel der Afrikanischen Schweinepest, der Aujeszkyschen Krankheit oder der Maul- und Klauenseuche, haben. Und die können ganze Landstriche isolieren und die Existenz der Tiere sowie von Großbeständen bedrohen. Deswegen sind die Auflagen zur Biosicherheit für Minischweine genauso streng wie bei größeren Schweinen.
„Vielen Menschen ist nicht bewusst, dass die Haltung von uns genehmigt werden muss“, klärt Jochen Gronholz auf. „Das ist vor allem wegen der Seuchengefahr wichtig, auch die kleinen Schweine können Tierkrankheiten übertragen. Für sie gelten besondere Vorschriften für die medikamentöse Versorgung. Im schlimmsten Fall verbreiten sie ein Virus auf große Bestände. Also müssen zum Beispiel ihre Ausläufe doppelt umzäunt werden, selbst im heimischen Garten. Eine weitere sehr wichtige Regel: Halterinnen und Halter dürfen auf keinen Fall Speisereste verfüttern. Viele Schweinepest-Ausbrüche lassen sich darauf zurückführen.“ Jedes Schwein bekommt eine Kennzeichnung, „das sind die bekannten Ohrmarken, mit denen der verantwortliche Besitzer ermittelt werden kann.“
Einen praktischen Hinweis hat Jochen Gronholz für Menschen, die ihre Gartengestaltung lieben: „Schweine graben ihren Auslauf komplett um, das ist ihr natürliches Verhalten. Die Ausläufe von Schweinen sind bei länger andauerndem Regen oft tief verschlammt. Deshalb muss ein Teil des Auslaufs befestigt werden. Neben dem Schutz vor Regen und Wind brauchen die Tiere auch einen Schutz vor zu starker Sonneneinstrahlung. Außerdem sind einige hübsche Gartenpflanzen für Schweine giftig, zum Beispiel Oleander, Buchs, Narzissen.“
Hintergrund
Tierseuchenrechtliche Vorschriften gelten auch für Hobbyhaltungen und somit auch für Minischweine.
Auch bei ihnen sind die Anforderungen der Schweinehaltungshygieneverordnung adäquat umzusetzen. Das heißt zum Beispiel, selbst wenn eine Seuche bei landwirtschaftlichen Tierhaltungen ausbricht, sind die Minischweine von allen tierseuchenrechtlichen Maßnahmen betroffen. Dies kann unter Umständen ein „Ausgehverbot“ sein.
Wer Nutztiere, zum Beispiel Rinder, Schweine, Schafe, Hühner, Esel, Pferde, Bienen, Laufvögel oder Tauben, halten möchte, hat seine Tiere vor Beginn der Tierhaltung dem Veterinäramt anzuzeigen. Halter müssen sich auch melden, wenn sich etwas verändert. Dies gilt auch für die Hobbytierhaltung. Der Landkreis leitet die Anmeldung an die Niedersächsische Tierseuchenkasse und an die Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung (VIT) weiter. Von dort erhält die Tierhaltung eine eindeutige Registrier- und eine Tierseuchenkassennummer, die den Betrieb begleiten werden, solange er besteht.
Informationen zur Haltung von Minischweinen und den Registrierantrag gibt es unter www.landkreis-lueneburg.de/minischweine im Download-Bereich.
Alle Informationen auf einen Blick
Wir helfen Ihnen weiter!
Die neuesten Pressemitteilungen
Melden Sie sich zu unserem Newsletter an
Allgemeine Kontaktmöglichkeiten
Persönlich
Infothek
Am Grallwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg
Mo-Do
Fr
07:30 Uhr bis 16:30 Uhr
07:30 Uhr bis 12:30 Uhr