Landrat Jens Böther schreibt Landesregierung an: Elbbrücke muss im Landes-Raumordnungsprogramm bleiben
Fährverbindung bietet nicht die notwendige Zuverlässigkeit
Auf den Bau einer festen Elbquerung arbeitet der Landkreis Lüneburg konsequent hin, der Betrieb Straßenbau und -unterhaltung stellt zeitnah den Planfeststellungsantrag. Nun will die Landesregierung die seit Jahrzehnten bestehenden Planungsgrundlagen auf den Kopf stellen: Aus einer Brücke soll eine Fährverbindung werden, so sieht es die angekündigte Änderung des Landes-Raumordnungsprogramms (LROP) vor, die mitten in den Sommerferien bekanntgegeben wurde. Der Landkreis Lüneburg stellt sich dieser Absicht entschieden entgegen, denn die geplanten Änderungen laufen den Interessen der Menschen an der Elbe zuwider. Landrat Jens Böther macht in einem offenen Brief an Ministerpräsident Stephan Weil und den Landtag deutlich: „Der Kreistag des Landkreises Lüneburg hat sich […] dafür entschieden, eine Brücke zur Anbindung dieses Landkreisteiles zu planen und ist damit auch dem eindeutigen Votum einer Bürgerbefragung im Landkreis Lüneburg gefolgt.“ Mit der Entscheidung für eine feste Elbquerung nimmt der Kreistag sein Recht auf kommunale Selbstverwaltung wahr, in die der Landtag damit eingreifen würde.
Das Ziel, eine feste Elbbrücke zu bauen, steht bisher zuverlässig im Landes-Raumordnungsprogramm für Niedersachsen – eine wichtige Vorgabe, an die sich der Landkreis Lüneburg halten muss. Die Planung für das Projekt liegt in kommunaler Hand, so hat es das Land stets betont. „Und genau so planen wir. Die Kreisstraßen in Darchau und Neu Darchau sollen mit der Brücke verbunden werden“, führt Landrat Jens Böther in seinem Schreiben an Stephan Weil aus. Inzwischen sind rund 2,4 Millionen Euro festgeschrieben, um die Planunterlagen zu erstellen, davon hat das Land rund 1,3 Millionen Euro beigesteuert. „Dafür sind wir dankbar. Zugleich sehe ich auch eine hohe Verantwortung des Landes. Denn es geht um die verlässliche Anbindung der Menschen über die Elbe mit ihrem Heimatland Niedersachsen und ihrem Heimatlandkreis Lüneburg“, so der Verwaltungschef. Mit Änderung des LROPs würde die Landesregierung ihre Verantwortung ablehnen und unsere jahrelange Planung mit einem Federstrich in den Wind schießen.
Zugleich bietet eine Fährverbindung über den naturbelassenen Strom nicht annähernd die Zuverlässigkeit, die eine feste Elbquerung gewährleisten könnte: Niedrigwasser wie zuletzt im Juli, Hochwasser und Eisgang setzen die Fähren jährlich mehrere Wochen außer Betrieb. Hinzu kämen technische Ausfälle und die Begrenzung der Fährzeiten, die erhebliche Auswirkungen auf den Alltag der Menschen und Unternehmen an der Elbe haben. Wie alle anderen Niedersächsinnen und Niedersachsen auch bräuchten die Menschen „einen verlässlichen Zugang zu unserer Kranken- und Notfallversorgung, verlässliche und erträgliche Schulwege, einen zeitgemäßen ÖPNV mit Anbindung an die Kreisstadt, verlässliche Arbeitswege, Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in ihrem Landkreis und ihrem Land und einen Anspruch darauf, dass sich auch die Wirtschaft in ihrem Bereich entwickelt und Arbeitsplätze zur Verfügung stellt.“ Dies könne keine Fährverbindung leisten, wie auch immer man sie gestalte, ist sich Landrat Jens Böther sicher.
Der Kabinettsbeschluss mit den Änderungsabsichten für das LROP wurde am 2. August 2023 veröffentlicht, bis zum 13. September 2023 darf der Landkreis noch Stellung nehmen. „Diese Gelegenheit werden wir selbstverständlich wahrnehmen“, sagt Jens Böther. Im kommenden Kreisausschuss am 28. August 2023 steht das Thema auf der Tagesordnung. „Unser Ziel ist es, die Planungsarbeiten für die Elbbrücke weiterlaufen zu lassen“, so der Landrat.
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