3G-Regel in der Kreisverwaltung: Besuche nur mit Nachweis möglich
(lk/mo) Aufgrund der angespannten Corona-Situation gilt ab der kommenden Woche (29. November 2021) in allen Gebäuden der Kreisverwaltung die 3G-Regel. Das bedeutet: Besucherinnen und Besucher müssen nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Der Impfnachweis kann digital oder in Papierform vorgelegt werden. Die Gültigkeit eines Antigen-Tests beträgt 24 Stunden, die eines PCR-Tests 48 Stunden, Selbsttests werden nicht anerkannt.
Nach wie vor gelten in der Kreisverwaltung die bekannten Regeln: In allen geschlossenen Räumen besteht die Pflicht, eine medizinische Maske zu tragen. Menschen mit Krankheitssymptomen wie Fieber, Erkältungssymptomen oder Geschmacksverlust müssen ihren Besuch verschieben.
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