Angepasste Corona-Regelungen in der Kreisverwaltung / Hotline für rechtliche Fragen wird abgeschaltet
(lk/ot) Seit Anfang April sind aufgrund des neuen Infektionsschutzgesetzes bundesweit viele Corona-Beschränkungen weggefallen. Auch für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung gilt ab Montag (25. April 2022) keine 3G-Nachweispflicht mehr. Beim Betreten der Verwaltungsgebäude müssen Bürgerinnen und Bürger jedoch weiterhin eine FFP2-Maske tragen. Für Kinder von 6 bis 14 Jahren ist eine einfache Maske ausreichend und Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht befreit.
Ab dem kommenden Montag wird zudem das Bürgertelefon für rechtliche Corona-Fragen unter +49 4131 26-1005 abgeschaltet. Hintergrund ist, dass aufgrund der gelockerten Corona-Beschränkungen aktuell keine Nachfrage besteht. Zur Klärung gesundheitlicher Corona-Fragen ist das Bürgertelefon weiterhin unter +49 4131 26-1000 erreichbar. Montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr und samstags von 10 bis 13 Uhr stehen die Mitarbeitenden den Anruferinnen und Anrufern zur Verfügung.
Mehr Informationen zu den gesetzlichen Regelungen, Corona-Tests und Impfungen finden Interessierte auf unserer Corona-Seite: https://corona.landkreis-lueneburg.de/
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