Aufklärung zur Arena-Planung: Landkreis Lüneburg antwortet der Kommunalaufsicht
(lk/ho) Die Anfangsphase der Arena-Planung steht weiterhin im Blick von Politik und Verwaltung: Über ein Schreiben des Niedersächsischen Innenministeriums zu diesem Thema informierte Landrat Jens Böther heute (Montag, 22. Februar 2021) die Mitglieder des Kreisausschusses in nicht-öffentlicher Sitzung und nahm zugleich Stellung dazu: „Fehler aus der Vergangenheit arbeiten wir selbstverständlich auf, damit sie nicht wieder passieren. Viele Stellschrauben hat der Kreis bereits nachjustiert.“ Das Ministerium hatte seine kommunalaufsichtliche Prüfung vor zwei Wochen abgeschlossen und das 7-seitige Schreiben an die Kreisverwaltung dem Landrat per E-Mail zugestellt.
Zwei Punkte kritisiert die Kommunalaufsicht bezüglich Bau und Planung der Arena Lüneburger Land: Zum einen fehle ein Wirtschaftlichkeitsvergleich, der den Wechsel von der ursprünglich vorgesehenen PPP-Maßnahme zu einer Errichtung der Halle als Eigenbau untermauere. Zum anderen seien bei der Vergabe von Beratungsaufträgen Fehler gemacht worden. Damit habe der Landkreis „gegen Vorschriften des kommunalen Haushaltsrechts und des Vergaberechts verstoßen“. In beiden Punkten sieht das Ministerium aber von einer Beanstandung oder anderen förmlichen Maßnahmen ab: Die Entscheidungen seien nicht rückgängig zu machen. Nachträgliche Berechnungen würden zusätzliche Kosten verursachen, aber in der Sache nichts ändern. Stattdessen soll der Landkreis dem Ministerium darüber berichten, wie er die Einhaltung von Vergabe- und Haushaltsrecht zukünftig sicherstellen will.
Dieser Forderung kam Landrat Jens Böther unverzüglich nach: „Ich habe das Schreiben einen Tag nach Erhalt weitergegeben und inhaltlich von der Verwaltung prüfen lassen.“ Dabei stellte sich schnell heraus: „Der Landkreis tut Einiges dafür, die Grundsätze Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sicherzustellen. So haben wir seit 2016 Dienstanweisungen nachgeschärft, zudem arbeiten wir an einer Lösung für eine zentrale Vergabestelle, die solche großen Vorhaben künftig professionell begleiten kann.“ Bei der Haushaltsplanung und in Fortbildungen werden Mitarbeitende regelmäßig über die geltenden Regeln aufgeklärt.
Klar ist für Jens Böther, der das Projekt von seinem Vorgänger Manfred Nahrstedt übernahm: „Der Landkreis Lüneburg hat sich nicht ungeprüft in die Bauherrenrolle begeben, auch wenn kein direkter Wirtschaftlichkeitsvergleich angestellt wurde.“ Zwischen Dezember 2016 und März 2017 wurden Rechts- und Kostenfragen intensiv bearbeitet und geprüft, bevor der Kreistag über einen Arena-Bau in Eigenregie abstimmte.
Abschließend stellt das Ministerium die Frage, ob in Bezug auf den von ihm festgestellten fehlenden Wirtschaftlichkeitsvergleich und die angeführten Vergabefehler Regressansprüche gegenüber verantwortlichen Mitarbeitenden geltend gemacht werden können. „Dazu müsste der wirtschaftliche Nachteil für den Landkreis beziffert werden können“, machen die Juristen des Landkreises in der Antwort deutlich. Dies sei im Nachhinein nicht mehr möglich: „Ein Schaden kann nicht mehr belastbar festgestellt werden.“ Die Honorare der beauftragten Berater seien zudem marktüblich gewesen.
Sowohl das Schreiben des Niedersächsischen Innenministeriums an den Landkreis Lüneburg vom 8. Februar 2021 als auch das Antwortschreiben des Landkreises sind über das Kreistagsinformationssystem unter www.landkreis-lueneburg.de/kreistag öffentlich einsehbar.
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