Feuerwerksverbot zu Silvester
Ein weiteres überwiegend ruhiges Silvesterfest steht an in Hansestadt und Landkreis Lüneburg. Das sind die zum Jahreswechsel 2021/2022 geltenden Regeln:
- Bundesweit gilt wie schon im Vorjahr ein Verkaufsverbot für Feuerwerk (Ausnahme Kleinfeuerwerk). Wer noch Reste zuhause hat, kann diese zwar noch nutzen, dort, wo das Abbrennen nicht verboten ist. Doch wer das Knallen möglichst ganz unterlässt, zeigt damit auch seine Solidarität mit den Beschäftigten bei Rettungsdiensten und im Gesundheitswesen, die durch die anhaltende Pandemie stark belastet sind und auf zusätzliche Notfälle durch falsches Zündeln gern verzichten.
- Verboten ist das Abbrennen von Feuerwerk auf belebten öffentlichen Plätzen, Straßen und Wegen laut Niedersächsischer Corona-Verordnung. Versammlungen von Menschen sollen vermieden werden. Hansestadt und Landkreis Lüneburg haben festgelegt, wo im Stadtgebiet das Verbot gelten soll – genauere Beschreibungen der Flächen siehe die Allgemeinverfügung, die auf den Internetseiten von Hansestadt und Landkreis einzusehen ist:
- Marktplatz und Marienplatz
- Am Sande, Glockenhof, St.-Johannis-Kirche
- Einkaufszentrum Kaltenmoor
- Thorner Platz mit Schule/ Kirche
- Stintmarkt, Brücke und Fischmarkt
- Naturschutzgebiet Kalkberg
- Wiese am Kreidebergsee
Auf diesen Plätzen samt Umgebung und Zuwegung gilt: kein Feuerwerk am 31. Dezember und 1. Januar ganztags, kein Mitführen von Feuerwerk in der Zeit vom 31. Dezember, 21 Uhr, bis Neujahr um 7 Uhr.
- Außerdem ist das Abbrennen von Feuerwerk tabu in der Lüneburger Altstadt, beim Kloster Lüne sowie im Naturschutzgebiet Kalkberg. Grund ist die erhöhte Brandgefahr. Der historische Kern der Lüneburger Innenstadt ist besonders brandgefährdet. Da eine sehr enge Bebauung besteht, kann sich Feuer hier besonders schnell ausbreiten. Der Kalkberg stellt ein besonderes Naturschutzgebiet und Rückzugsort für seltene Tier- und Pflanzenorten dar.
- Außerdem ist nach § 23 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (bundesweit) das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen gesetzlich untersagt.
Hansestadt und Landkreis Lüneburg wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern sowie Gästen Lüneburgs alles Gute für den Jahreswechsel sowie viel Glück für das Jahr 2022!
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