Geflügelpest: Veterinäramt weist auf mögliche Aufstallpflicht hin
(lk/la) Das Veterinäramt des Landkreises Lüneburg ruft alle Geflügelhalter dazu auf, sich auf eine mögliche Stallpflicht für Huhn, Ente und Gans vorzubereiten. Der Grund: Im Landkreis Aurich wurde in der vergangenen Woche erstmals in Niedersachsen ein neuer Typ der Geflügelpest (aviäre Influenza) bei einer Lachmöwe nachgewiesen. Weitere Fälle bei Wild- und Hausgeflügel folgten in den letzten Tagen in den Kreisen Nordfriesland und Dithmarschen sowie im Lüneburger Nachbarkreis Harburg.
Was im Landkreis Harburg ab kommenden Freitag (29. Oktober 2021) gilt, könnte bald auch im Landkreis Lüneburg wieder Realität werden. „Eine Aufstallpflicht gibt es zwar noch nicht, eine Anordnung dazu in den nächsten Tagen ist aber durchaus möglich“, erklärt Jochen Gronholz vom Veterinäramt. „Wir weisen die Geflügelhalter bereits jetzt darauf hin, dass sie bestimmte Vorsichtsmaßnahmen treffen sollten.“ Denn das Veterinäramt vermutet, dass die Geflügelpest über Enten und Gänse aus Skandinavien auch schnell wieder im Landkreis Lüneburg landen kann. Zum Schutz der eigenen Vögel sollten Tierhalterinnen und -halter dementsprechend die schon jetzt geltenden Bio-Sicherheitsmaßnahmen strikt einhalten. Dazu gehört auch, das eigene Geflügel beim Veterinäramt und bei der Tierseuchenkasse zu registrieren. „Das geschieht natürlich besonders im Eigeninteresse der Halterinnen und Halter. Denn die Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche“, sagt Jochen Gronholz. Das Virus kann bei infizierten Vögeln zu schweren Erkrankungen und massenhaftem Verenden führen.
Für Halterinnen und Halter von Geflügel gilt also: Die Tiere dürfen nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden. Außerdem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken genutzt werden, wenn auch Wildvögel Zugang zu der Wasserfläche haben. Auch Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommt, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.
Wer tote Greifvögel, Enten, Gänse, Graureiher, Störche, Eulen (Uhus), Schwäne, Möwen, Elstern, Taucher (z.B. Haubentaucher), Kormorane, Kiebitze, Kampfläufer, Regenpfeifer, Wildhühner (z. B. Blässhühner) oder Uferschnepfen entdeckt, sollte dies dem Veterinäramt melden und zwar per E-Mail unter veterinaeramt@landkreis-lueneburg.de oder telefonisch unter der Rufnummer 04131- 26 1413. Bitte fassen Sie verendete Tiere nicht mit bloßen Händen an.
Informationen zur Geflügelpest gibt es auch unter www.landkreis-lueneburg.de/gefluegelpest.
Alle Informationen auf einen Blick
Wir helfen Ihnen weiter!
Die neuesten Pressemitteilungen
Melden Sie sich zu unserem Newsletter an
Allgemeine Kontaktmöglichkeiten
Persönlich
Infothek
Am Grallwall 4, Gebäude 4
(gegenüber Parkpalette Am Rathaus)
21335 Lüneburg
Mo-Do
Fr
07:30 Uhr bis 16:30 Uhr
07:30 Uhr bis 12:30 Uhr