Keine schuldhaften Pflichtverletzungen: Landrat Jens Böther stellt Arena-Disziplinarverfahren ein
(lk/ho) Mehr als ein halbes Jahr lang haben die beauftragten Ermittler der Kreisverwaltung recherchiert, jetzt liegt Landrat Jens Böther ihr Abschlussbericht im Disziplinarverfahren gegen den Ersten Kreisrat Jürgen Krumböhmer vor. Das Ergebnis: Dem Ersten Kreisrat können keine schuldhaften Pflichtverletzungen bei der Realisierung des Projektes „Arena Lüneburger Land“ vorgeworfen werden.
Damit kommt die Kreisverwaltung zu dem gleichen Ergebnis wie das Innenministerium in Hannover im Disziplinarverfahren gegen den damaligen Landrat Manfred Nahrstedt. Heute (Montag, 8. November 2021) informierte Landrat Jens Böther den Kreisausschuss über das Ermittlungsergebnis und die Einstellung des Verfahrens.
Hintergrund für das Disziplinarverfahren gegen den Ersten Kreisrat sind Vorwürfe zu verschiedenen Punkten im Zusammenhang mit dem Projekt „Arena Lüneburger Land“. So sollten Pflichtverletzungen unter anderem in dem Bereich des Vergaberechts, bei der Information von Kreistag und Kreisausschuss sowie dem Abschluss von Verträgen vorliegen. „Diese Anhaltspunkte habe ich seit Februar 2021 ausführlich prüfen lassen und ein renommiertes Fachanwaltsbüro eingebunden“, sagt Landrat Jens Böther. „Nun gibt es Gewissheit, dass es keine schuldhaften Pflichtverletzungen durch Herrn Krumböhmer gab.“
Das Innenministerium, welches für das Verfahren gegen den ehemaligen Landrat Manfred Nahrstedt zuständig gewesen ist, hatte im Frühjahr 2021 Anhaltspunkte für Pflichtverletzungen des vormaligen Landrates Manfred Nahrstedt verneint. Zu diesem Ergebnis ist jetzt auch die Kreisverwaltung im Fall von Jürgen Krumböhmer gekommen. Bei den Ermittlungen wurde deutlich: Der damalige Landrat und der Erste Kreisrat haben jederzeit eng in dem Projekt zusammengearbeitet. Die Entscheidungen waren zwischen beiden abgestimmt, sodass sich die Vorwürfe gegenüber dem Ersten Kreisrat ebenfalls nicht aufrechterhalten lassen.
Landrat Jens Böther, zuständig für die Entscheidung im Disziplinarverfahren gegen den Ersten Kreisrat, stellt das Disziplinarverfahren gegen Jürgen Krumböhmer daher ein. Detailfragen zum Verfahren beantwortet die Kreisverwaltung zum Schutz der persönlichen Rechte des Ersten Kreisrats nicht.
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