Noch Bewerbung bis 4. April 2023 möglich: Jugendschöffinnen und Jugendschöffen gesucht
Ehrenamtliche Richterinnen und Richter übernehmen gesellschaftliche Verantwortung: Das Lüneburger Amts- und Landgericht sucht für die Strafgerichte Jugendschöffinnen und Jugendschöffen. Sie begleiten das Gericht und wirken aktiv an Urteilen mit. Das Engagement startet zum Jahreswechsel 2024. Bis zum 4. April 2023 können Interessierte sich bei ihrer Gemeinde oder Samtgemeinde melden. Weitere Informationen gibt es unter www.landkreis-lueneburg.de/jugendschoeffen
Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter werden für fünf Jahre berufen, also bis zum Jahr 2028. Zukünftige Jugendschöffinnen und Jugendschöffen benötigen die deutsche Staatsangehörigkeit und müssen seit mindestens einem Jahr einen festen Wohnsitz in ihrer Gemeinde haben. „Zusätzlich dürfen sie nicht vorbestraft sein. Und sie sollten nicht bei der Justiz beschäftigt sein. Dann steht dem Engagement nichts mehr im Wege“, erläutert Thomas Behr vom Fachdienst Jugendhilfe und Sport. Juristische Vorkenntnisse sind nicht notwendig. Erfahrungen in der Erziehung von Kindern und Jugendlichen sind für das Amt der Jugendschöffen von Vorteil. Zu beachten gilt: Ein Engagement als Jugendschöffin und -schöffe schließt ein Engagement als Schöffe aus.
Bei Fragen steht Thomas Behr vom Fachdienst Jugendhilfe und Sport des Landkreises Lüneburg telefonisch unter der Nummer 04131 26-1571 oder per Mail an thomas.behr@landkreis-lueneburg.de zur Verfügung. Weitere Informationen zum Schöffenamt sind auf der Seite des Bundesverbandes ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e.V. zu finden unter www.schoeffenwahl2023.de.
Weitere Informationen gibt es unter www.landkreis-lueneburg.de/jugendschoeffen
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