Reiserückkehrer aufgepasst: Diese Regeln gelten aktuell
(lk/ho) Über die Feiertage waren sie im Urlaub oder auf Familienbesuch: Aktuell kehren viele Menschen aus dem Landkreis Lüneburg von Reisen zurück nach Hause. Mehr als 2.600 Einreisende aus Hochrisiko-Gebieten wurden dem Gesundheitsamt in den vergangenen zwei Wochen gemeldet, davon alleine 800 Rückkehrer aus Dänemark, 360 aus Spanien und 150 aus der Schweiz. Um das Corona-Risiko gering zu halten, müssen Rückkehrende aus dem Ausland ihre Einreise anmelden und einige Regeln einhalten. Neu ist: Nur für Kinder bis sechs Jahre endet die Quarantänepflicht automatisch nach fünf Tagen. Ganz wichtig: Wer im Urlaub oder für den Job unterwegs ist, muss sich über die Lage in seinem Reiseland gut informieren.
Wo erfahre ich, ob mein Reiseland als Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet eingestuft?
Das Robert Koch-Institut bewertet die Lage in den Ländern, stuft die Risikogebiete ein und veröffentlicht die Liste auf seiner Internetseite. Dabei wird zwischen Hochrisiko- und Virusvariantengebieten unterschieden. Aktuell (Stand: 3. Januar) gelten zum Beispiel die Nachbarländer Dänemark, Niederlande, Frankreich und Polen - allesamt beliebte Reiseziele - als Hochrisikogebiete, ebenso beispielsweise die Schweiz, Portugal und die Türkei.
Was gilt, wenn ich aus einem Hochrisiko-Gebiet nach Deutschland einreise?
1. Anmeldepflicht vor der Einreise
Wer aus einem Hochrisikogebiet nach Deutschland einreist, muss sich über das RKI-Einreiseportal www.einreiseanmeldung.de anmelden. Geimpfte und Genesene laden ihre Nachweise bereits vor der Einreise in dem Portal hoch.
2. Corona-Test
Wenn ich nicht vollständig geimpft oder genesen bin gilt:
Egal, ob ich mit dem Auto, dem Zug, der Fähre oder dem Flugzeug reise: Der Test muss immer vor der Einreise erfolgen. Das Testergebnis sollte schon bei der Anmeldung der Einreise im Einreiseportal hochgeladen werden. Erlaubt sind PoC-Tests – also Schnelltests– oder PCR-Tests bis zu 48 Stunden vor der Einreise. (Die Testpflicht gilt nur bei Einreise aus einem Virusvariantengebiet § 5 der Einreiseverordnung)
3. Quarantäne
Einreisende aus Hochrisikogebieten müssen für zehn Tage in Quarantäne – es sei denn, sie sind vollständig geimpft oder genesen. Fünf Tage nach der Einreise ist ein Freitest mit einem weiteren PoC- oder PCR-Test möglich. Ein Beispiel: Einreise am 1. Januar, dann ist der Test am 6. Januar möglich. Der Testnachweis muss im Einreiseportal hochgeladen. Sollte es nicht möglich sein, den Testnachweis im Einreiseportal hochzuladen, kann er per E-Mail an das Gesundheitsamt geschickt werden: gesundheitsamt@landkreis-lueneburg.de, im Betreff bitte „Freitest Reiserückkehrer aus Land …“ angeben. Für Kinder unter 6 Jahren endet die Quarantäne automatisch nach fünf Tagen.
4. Hinweis für Geimpfte oder Genesene:
Geimpfte oder genesene Reisende können sich bereits vor der Rückkehr aus Hochinzidenzgebieten von der Quarantänepflicht befreien, indem sie ihre Impfbestätigung bzw. ihren Genesenennachweis vor der Einreise im Einreiseportal hochladen. Geht das nicht, müssen die Dokumente mit dem Betreff „Nachweis Reiserückkehrer aus Land …“ an das Gesundheitsamt geschickt werden. Dies gilt auch für Kinder ab 6 Jahren.
5. Die RKI-Einschätzung zu meinem Reiseland hat sich verändert. Was gilt denn nun?
Wird das Gebiet während der Quarantänezeit abgestuft, gelten die Vorschriften für die neue Einstufung. D.h. wird die Einstufung als Hochrisikogebiet aufgehoben, gelten die üblichen Einreisebedingungen. Die Quarantäne wird damit aufgehoben.
Mehr Informationen unter corona.landkreis-lueneburg.de/reise.
Die Top 10 der Einreiseländer in den vergangenen 14 Tagen:
Dänemark 797
Spanien 364
Schweiz 147
Frankreich 136
Polen 133
Niederlande 116
Italien 110
Türkei 95
Belgien 92
Norwegen 88
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